Förderaufruf Wasserstofftankstellen

Förderaufruf NRW: Wasserstoff-Tankstellen für Nutzfahrzeuge

Es gibt einen neuen Förderaufruf von NRW für Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge. Anträge können bis zum 30. September 2023 gestellt werden!  

Eckpunkte:

  • Die Wasserstofftankinfrastruktur muss für schwere Nutzfahrzeuge benutzbar sein; optional kann ergänzend eine Betankung für PKW und leichte Nutzfahrzeuge vorgesehen werden.
  • Es muss eine Betankung mit gasförmigem Wasserstoff (GH2) bei 350 und 700 bar von schweren Nutzfahrzeugen möglich sein. Optional kann zusätzlich eine Betankung mit flüssigem Wasserstoff (LH2) vorgesehen werden.
  • Es muss eine tägliche Betankungskapazität von mindestens 1.000 kg gewährleistet werden. Eine zukünftige Erweiterungsmöglichkeit der täglichen Betankungskapazitäten auf mindestens 2.000 kg muss vorgesehen werden.
  • Mit der Antragstellung muss ein konkreter Standort mit Adresse in einem Regierungsbezirk Nordrhein-Westfalens (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) festgelegt werden.

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:

  • bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.

Antragstellende können von dieser Förderquote nach unten abweichen, um eine bessere Rankingplatzierung zu erzielen und die Chance auf Förderung zu erhöhen

Die Mittelausstattung dieses Förderaufrufs beträgt maximal 20 Millionen Euro. Bemessen am Gesamtvolumen werden maximal 40 Prozent der Mittel an einen Antragstellenden vergeben.

Es erfolgt eine regionale Verteilung; für jeden Regierungsbezirk sind jeweils vier Millionen Euro als Förderkontingent vorgesehen.

Ein Antrag kann bis zum 30.09.3023 gestellt werden. Alles unter den Voraussetzungen des Artikels 36a AGVO. Bewilligung noch in 2023!

Die kompletten Informationen zum Förderantrag finden Sie hier.

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